Bereits die Beschwerdegegnerin hat darauf hingewiesen, dass die geklagten somatisierten Beschwerden somit medizinisch nicht nachvollzogen werden können und das bei der Beschwerdeführerin vorliegende Beschwerdebild kein anatomisches bzw. organisches Korrelat mehr findet. Das Gutachten der Klilnik Valens vom 24. Februar 2005 beruht auf allseitigen Untersuchungen und berücksichtigt die geklagten Leiden der Beschwerdeführerin. Die gestellten Fragen wurden umfassend beantwortet.