Gegenüber einem chronischen Schmerzgeschehen bilde das CRPS ein eigenständiges Krankheitsbild. Das Gutachten würde die neuen Erkenntnisse der Medizin nicht berücksichtigen und psychische Faktoren überbewerten. Insgesamt hätten vier Ärzte ein CRPS ohne Einschränkungen diagnostiziert, nämlich Dr. …, Dr. …, Dr. … und Prof. ... Dagegen sei diese Diagnose von keinem Arzt explizit verworfen worden. Dr. … habe keine sicheren Hinweise für die Diagnose eines CRPS gefunden. Somit spreche weitaus mehr für das Vorliegen eines CRPS als für ein chronisches Schmerzsyndrom.