Das Ergebnis des Gutachtens sei zwar richtig, in dem eine weitgehend unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit erkannt worden sei, doch sei die Begründung falsch. Vorherige Gutachten und Berichte würden nicht berücksichtigt und mit abweichenden Meinungen setze man sich nicht auseinander. Ursache für die Entwicklung eines CRPS, in dessen Verlauf neuroplastische Veränderungen im Nervensystem erfolgen würden, die nebst den chronischen Schmerzen auch Funktionsstörungen in den betroffenen Extremitäten hervorrufen würden, sei immer ein Trauma. Gegenüber einem chronischen Schmerzgeschehen bilde das CRPS ein eigenständiges Krankheitsbild.