10. In der Replik vom 07. November 2005 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest. Es wurde nochmals betont, dass sie an einem CRPS leide, weshalb die gesundheitliche Beeinträchtigung vollumfänglich auf somatische Ursachen zurückzuführen sei, womit die adäquate Kausalität nicht gesondert zu prüfen sondern mit der natürlichen zu bejahen sei. Falls die Diagnose eines CRPS verworfen werde, sei die Schleudertraumapraxis anzuwenden. In der Duplik vom 16. November 2006 führte die Beschwerdegegnerin nochmals aus, im vorliegenden Falle könne die Behandlungsbedürftigkeit organisch nicht nachgewiesen werden.