Im Weiteren seien ihr insbesondere ab 01. Juli 2005 eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 75% sowie eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 70% auszurichten. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei der Beschwerdeführerin liege ein CRPS und nicht ein chronisches Schmerzsyndrom vor.