7. Mit Verfügung vom 25. Mai 2005 stellte die ÖKK die Leistungen aus der Unfallversicherung ab 31. Mai 2005 ein. Ferner erachtete sie die Voraussetzungen für weitere Geldleistungen aus der Unfallversicherung (Invalidenrente/Integritätsentschädigung) als nicht erfüllt. Am 07. Juni 2005 erfolgte die Einsprache des Rechtsvertreters der Versicherten, in welcher beantragte wurde, dass die UVG-Leistungen (Taggelder und Übernahme der Heilbehandlung) auch ab dem 01. Juni 2005 zu gewähren seien und eventuell die Rentenfrage zu entscheiden sei. Mit Einspracheentscheid vom 09. September 2005 wurde die Einsprache vollumfänglich abgewiesen.