Schliesslich konnten die Diskusprolapse C5/6, C4/5, C3/4 entweder nicht mehr nachgewiesen werden oder sie waren deutlich regredient. Bei den Fragen zum Kausalzusammenhang und zu unfallfremden Faktoren wurde festgehalten, dass als unfallfremde Ursache die Schmerzstörung im Vordergrund stehe, wobei der Unfall vom 19. Oktober 2002 wahrscheinlich Auslösemechanismus sei. Die sich über Jahre hin entwickelte Erschöpfung der Schmerz- und Stressverarbeitung sei eine wesentliche Vorbedingung in der Genese der heutigen Schmerzstörung und vom Unfallereignis unabhängig.