Mit Schreiben vom 14. August 2003 orientierte Dr. … über die von ihm durchgeführte Psychotherapie vom 08. Januar bis 25 Februar 2003. Danach sei die Versicherte schon früher wegen Depressivität und Suizidalität in längerer Behandlung gewesen. Nach dem Unfall vom 19. Oktober 2002 sei sie in eine deutliche depressive Phase gefallen. Mit Bericht vom 29. September 2003 führte Dr. … (Rehaklinik …) aus, dass für die Entstehung des bei der Versicherten vorliegenden Krankheitsbildes ein Unfalltrauma notwendig sei. Die Grösse des Traumas erlaube keine Aussage über das Entstehen oder Nichtentstehen eines sympathischen Schmerzes.