Im Bericht vom 08. Mai 2003 wurde unter anderem festgehalten, dass ab 17. Februar 2003 eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bestehe. Ferner habe bei den kurz nach dem Unfall durchgeführten funktionellen Aufnahmen keine Subluxation festgestellt werden können. Gemäss psychologischen Abklärungen weise die Beschwerdesymptomatik auf eine Schmerzstörung hin, wobei auch an eine Anpassungsstörung zu denken sei. Neuropsychologisch bestehe eine leichte Funktionsstörung mit Schwerpunkt in den Aufmerksamkeits-, Gedächtnisund Exekutivfunktionen.