2. Am 17. Februar 2003 erfolgte ein MRI im Kantonsspital. Der Befund lautete auf einen mediolateralen Diskusprolaps HWK 4/5 rechts sowie einen kleinen mediolateralen, teilweise intraforaminalen Diskusprolaps HWK 3/4 rechts und eine mediolaterale Diskusprotrusion HWK 5/6 rechts. In der Folge unterzog sich die Versicherte vom 05. März bis 02. April 2003 einer Rehabilitationstherapie in der Rehaklinik ... Im Bericht vom 08. Mai 2003 wurde unter anderem festgehalten, dass ab 17. Februar 2003 eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bestehe.