a der kantonalen Verordnung über das Verfahren in Sozialversicherungsstreitsachen (VVS; BR 542.300) beurteilt das angerufene Verwaltungsgericht (als Versicherungsgericht) solche Streitigkeiten im Klageverfahren bei einem Streitwert bis zu Fr. 8'000.-- endgültig. Im konkreten Fall liegt der Streitwert eindeutig (Fr. 639.69) unter dieser Limite, womit das Verwaltungsgericht abschliessend für diesen Streitfall zuständig ist.