2. Mit Klage vom 21.09.2005 gelangte die betreffende Versicherung an das Verwaltungsgericht (als Versicherungsgericht) des Kantons Graubünden mit den Begehren, der säumige Versicherte sei gerichtlich zu verpflichten, ihr die unbezahlt gebliebenen Prämienbeiträge von Fr. 639.60 (für die Zeitperiode Juli 04 – Juni 05) plus Verzugszins zu 5% seit 01.01.2005 sowie Mahn- und Bearbeitungskosten von Fr. 150.-- zu bezahlen. Ferner sei der ohne Begründung erhobene Rechtsvorschlag des Prämienschuldners in der Betreibung Nr. 20050618 des Betreibungsamtes … zu beseitigen.