Am 17.08.2004 wurde er deswegen auch noch schriftlich – ohne Erfolg - zur Bezahlung ermahnt. In der Folge leistete der Versicherte jene Prämieneinzahlungspflicht abermals nicht, wofür er in den Folgemonaten jeweils am 21.09., 19.10., 23.11. und 21.12.2004 sowie am 25.01., 22.02., 22.03. 19.04., 18.05., 21.06. und 19.07.2005 – stets ohne Erfolg – an die Zahlung der fehlenden Prämien erinnert wurde.