1. Der heute 41-jährige … (geb. 1964) war seit 2004 bei der … krankenzusatzversichert nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Am 20.07.2004 musste er erstmals an die jeweils per ersten des Monats fällig werdende Zusatzversicherungsprämie von Fr. 44.-- erinnert werden. Am 17.08.2004 wurde er deswegen auch noch schriftlich – ohne Erfolg - zur Bezahlung ermahnt.