Zudem werde der von den Eltern angegebene Mehraufwand von den Klassenlehrerinnen, welche den pflegerischen Aufwand vor allem im Lager erlebt hätten, bestätigt. Weiter brachte sie vor, dass der Abklärungsbericht den Eltern nicht zur Kenntnisnahme und Bestätigung vorgelegt worden sei, was einen erheblichen Mangel darstelle. Somit komme ihm kein voller Beweiswert zu. Die Bestätigung des Arztes sei lediglich als Zustimmung zu verschiedenen Einschränkungen, nicht jedoch zum dadurch bedingten Zeitaufwand zu verstehen.