Zudem sei sie 24 Stunden auf Überwachung angewiesen. Weder könne sie das Haus unbeaufsichtigt verlassen, noch könne man sie alleine zu Hause lassen. Aufgrund ihrer Epilepsie müsse sie auch in der Nacht überwacht werden. Demnach seien vier Stunden für eine intensive behinderungsbedingte Überwachung anzurechnen. Auf die Angaben der Eltern sei deshalb abzustellen, weil sie die exaktesten Angaben zum Mehraufwand machen könnten. Zudem werde der von den Eltern angegebene Mehraufwand von den Klassenlehrerinnen, welche den pflegerischen Aufwand vor allem im Lager erlebt hätten, bestätigt.