Mit dem von der IV-Stelle errechneten zeitlichen Mehraufwand von 210 Minuten sei sie nicht einverstanden. Aufgrund ihrer Behinderung, insbesondere der halbseitigen Lähmung, sei sie in den meisten Bereichen der alltäglichen Lebensverrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen. Sie brauche Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Essen, ebenso bei der täglichen Körperpflege und beim Gang zum WC. Ferner benötige sie Begleitung zu Arzt- und Therapiebesuchen und für die Pflege gesellschaftlicher Kontakte. Der Mehraufwand im Bereich der Grundpflege belaufe sich auf 139 Minuten pro Tag. Zudem sei sie 24 Stunden auf Überwachung angewiesen.