Die Abklärungen der IV-Stelle vom 1. Oktober 2004 hätten einen Zeitaufwand von dreieinhalb Stunden ergeben. Inwiefern die IV-Expertin des IV-Abklärungsdienstes den behinderungsbedingten Mehraufwand nicht korrekt wiedergegeben habe, sei weder ersichtlich noch nachvollziehbar. Dies zumal ihr Bericht vom behandelnden Arzt Dr. … vollkommen bestätigt wurde und – abgesehen vom Überwachungsaufwand – nicht wesentlich von den nachträglichen Angaben der Eltern abweiche.