Dagegen liess die Versicherte am 9. Mai 2005 Einsprache erheben, wobei sie der IV- Stelle am 13. Juli 2005 eine ergänzende Einsprachebegründung zukommen liess, und beantragte, ihr rückwirkend ab dem 1. Januar 2004 anstelle der früheren Hauspflegebeiträge ein Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsaufwand von mindestens sechs Stunden pro Tag auszurichten. Am 19. August 2005 wies die IV-Stelle die Einsprachen vom 4. März 2005 und 9. Mai 2005 ab. Streitgegenstand bilde die Frage, ob die der Versicherten zustehende neurechtliche Hilflosenentschädigung um einen mittleren Intensivpflegezuschlag zu erhöhen sei.