Mit Verfügung vom 18. April 2005, welche die Verfügung vom 10. Dezember 2004 ersetzte, wurden die seit dem 1. Juli 1999 bezogenen Hauspflegebeiträge rückwirkend per 1. Januar 2004 aufgehoben. Dagegen liess die Versicherte am 9. Mai 2005 Einsprache erheben, wobei sie der IV- Stelle am 13. Juli 2005 eine ergänzende Einsprachebegründung zukommen liess, und beantragte, ihr rückwirkend ab dem 1. Januar 2004 anstelle der früheren Hauspflegebeiträge ein Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsaufwand von mindestens sechs Stunden pro Tag auszurichten.