Dritter angewiesen. Überdies bedürfe sie der dauernden persönlichen, nicht aber besonders intensiven Überwachung. Der zeitliche Mehraufwand für die Betreuung betrage insgesamt 210 Minuten pro Tag, wobei 90 Minuten für die Grundpflege und 120 Minuten für die persönliche Überwachung anfielen. Damit bestehe nach wie vor eine Hilflosigkeit mittleren Grades. Ein Intensivpflegezuschlag sei jedoch nicht ausgewiesen. Mit Bericht vom 29. November 2004 erklärte sich Dr. …, behandelnder Arzt der Versicherten, mit dem Abklärungsbericht einverstanden.