Bei den Pflegebeiträgen für Minderjährige müsse eine Abklärung zu Hause durchgeführt werden. Die am 1. Oktober 2004 durchgeführten Abklärungen der IV-Stelle (Abklärungsperson: …) über die Hilflosigkeit und den Betreuungsaufwand ergaben, dass die Versicherte seit der letzten Abklärung im Oktober 2002 zwar Fortschritte gemacht habe. Im Vergleich zu einem gleichaltrigen, nicht behinderten Kind sei sie jedoch in den alltäglichen Lebensverrichtungen wie An- und Auskleiden, Essen, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft und Fortbewegung im Freien nach wie vor regelmässig auf Hilfe Dritter angewiesen.