Am 15. März 2004 informierte die IV-Stelle des Kantons Graubünden (nachfolgend: IV-Stelle) die Eltern der Versicherten darüber, dass die Bestimmungen der 4. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes per 1. Januar 2004 in Kraft getreten seien, weshalb die IV-Stelle innerhalb eines Jahres nach deren Inkrafttreten die bisher zugesprochenen Hauspflegebeiträge, Pflegebeiträge und Hilflosenentschädigung überprüfen müsse. Bei den Pflegebeiträgen für Minderjährige müsse eine Abklärung zu Hause durchgeführt werden.