Dr. … führt für seine Auffassung keine inhaltlichen und nachvollziehbaren Argumente an. Er referiert im Wesentlichen die Krankengeschichte, die Erfolglosigkeit der medikamentösen Behandlung mit Psychopharmaka und macht dann einen Hinweis darauf, dass Dr. … eine medizinische Beurteilung abgegeben habe, ohne den Patienten gesehen zu haben. Weiter führt er einfach die beiden Unfallereignisse vom 22. Dezember 2000 sowie das Knalltrauma vom 08. Oktober 2001 an – das zweite ist unbestrittenermassen aber vorliegend gar nicht von Bedeutung.