der psychiatrischen Diagnose besteht, sondern darin, dass beim Beschwerdeführer keine unfallbedingte oto-neurologische Pathologie besteht. Die Berichte widersprechen sich in ihrer wesentlichen Aussage also keineswegs. Das Interdisziplinäre Zentrum für Schwindel und Gleichgewichtsstörungen wurde nicht angefragt, um die psychische Problematik des Beschwerdeführers exakt zu beschreiben, sondern zu einer eingehenden Schwindelabklärung, wie dies Dr. … am 12. Oktober 2004 formulierte - offensichtlich um Hinweise für die weiterführende Behandlung zu erhalten.