c) Der Beschwerdeführer versucht, die Aussagekraft des Berichts von Dr. … und Dr. …, Interdisziplinäres Zentrum für Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, vom 22. Dezember 2004 mit dem Hinweis auf die Einschätzung von Dr. …, welche den Beschwerdeführer aus psychiatrischer Sicht als zu 100% arbeitsfähig ansah, abzuwerten, da diese beim Beschwerdeführer eine Depression und einen phobischen Schwankschwindel festgestellt haben.