Das von Dr. … veranlasste MRI durch das Zentrale Röntgeninstitut, Radiologie Kantonsspital, ergab keinen Befund und insbesondere keinen Nachweis eines Schädelbasisprozesses. Dr. … und Dr. …, Fachärzte ORL, hielten in ihrem Neuro-Otologie Bericht vom 22. Dezember 2004 fest, beim Beschwerdeführer bestehe eine Depression mit chronischen, rechtsseitigen Kopfschmerzen und einem phobischen Schwankschwindel. Aus ihrer Sicht sei es zentral, den Patienten wieder psychiatrisch abzuklären und eine antidepressive Therapie zu beginnen. Bezüglich des Schwankschwindels sei der Beschwerdeführer über die Gutartigkeit aufgeklärt worden.