Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung bilden vorliegend die Fragen, ob bezogen auf die Forderung nach Ausrichtung von Taggeldern sowie Heilkosten rückwirkend ab 01. April 2005 noch Unfallfolgen vorliegen, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen und ob die Beschwerdegegnerin den Sachverhalt genügend abgeklärt hat.