In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dem Bericht des Interdisziplinären Zentrums für Schwindel und Gleichgewichtsstörungen vom 22. Dezember 2004 stehe das ausführliche ärztliche Zeugnis des Hausarztes, Dr. …, vom 09. September 2005 entgegen, welcher die Kausalitätswahrscheinlichkeit der beiden Unfälle für die aktuellen Schwindelbeschwerden als gross erachte. Fest stehe ferner, dass Dr. … und Dr. … nur wenige Wochen vor der Beurteilung durch das Interdisziplinäre Zentrum für Schwindel und Gleichgewichtsstörungen von klaren Unfallfolgen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ausgegangen seien.