Dr. …, Facharzt ORL der SUVA-Abteilung Arbeitsmedizin, kam im Bericht vom 12. November 2004 zum Schluss, dass die aktuellen Schwindelbeschwerden mit Wahrscheinlichkeit Folge des Unfalles vom 22. Dezember 2000 seien und die Abklärungs- und Behandlungskosten von der SUVA übernommen werden sollten. Eine Arbeitsunfähigkeit bestand nach seiner Auffassung nur bei Tätigkeiten, welche mit Sturz- oder Absturzgefährdung verbunden waren. Der Hausarzt des Versicherten, Dr. …, schrieb ihn ab 23. September 2004 voll und ab 01. Dezember 2004 zu 50% arbeitsunfähig.