Ebenfalls unklar ist, ob Schwindelbeschwerden nach dem Unfall vorhanden waren. Der Versicherte war in der Folge während einigen Tagen arbeitsunfähig, ab dem 01. Januar 2001 bestand wieder eine volle Arbeitsfähigkeit. Ein im Oktober 2001 erlittenes Knalltrauma blieb ohne erkennbare Folgen.