1. …, geboren am 26. August 1965, war als Schichtarbeiter bei der Firma … AG in … angestellt und somit bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) obligatorisch versichert. Am 22. Dezember 2000 reinigte der Versicherte eine Maschine und schlug beim Aufrichten den Kopf an einer Eisenplatte an, was zu einer Rissquetschwunde führte. Anamnetisch ist unklar, ob posttraumatisch eine Bewusstlosigkeit bestanden hat. Ebenfalls unklar ist, ob Schwindelbeschwerden nach dem Unfall vorhanden waren.