2. Angesichts der anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden und zwecks Klärung der versicherungsrechtlichen Situation erteilte die Versicherung der Klinik … den Auftrag für eine interdisziplinäre Begutachtung, welche am 30. Juli 2004 ihren Abschluss fand. Gestützt darauf eröffnete die Versicherung mit Schreiben vom 20. September 2004 der Versicherten die mutmassliche Einstellung der Versicherungsleistungen per 30. Juli 2004. Die Versicherte liess sich dazu mit einem mit „Einsprache“ betitelten Schreiben vom 21. Oktober 2004 vernehmen und beantragte die weitere Ausrichtung von Versicherungsleistungen.