b) Das mit Hilfe der Tabellenlöhne gemäss der vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebenen Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) und unter Berücksichtigung eines individuellen Leidensabzuges von 10% festgesetzte hypothetische Invalideneinkommen für das Jahr 2004 von Fr. 36'759.53 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Selbst der Beschwerdeführer hat dieses grundsätzlich als zutreffend anerkannt.