4a). Invaliditätsfremde Faktoren wie schlechte Ausbildung, mangelnde Sprachkenntnisse oder Alter haben bei der Prüfung der einem Versicherten in einem konkreten Fall noch zumutbaren Arbeiten Bedeutung, sind jedoch keine zusätzlichen Umstände, welche neben der Zumutbarkeit einer Arbeit das Ausmass der Invalidität beeinflussen würden, wenn sie das Finden einer Stelle und damit die Verwertung der verbliebenen Restarbeitsfähigkeit erschweren oder gar verunmöglichen (AHI 1999 S. 238 ff. Erw. 1 mit Hinweisen).