Sinn und Zweck des Valideneinkommens ist es nämlich, den mutmasslichen Verdienst zu bestimmen, den der Versicherte als Gesunder überwiegend wahrscheinlich tatsächlich erzielt hätte. Indizien, dass der Beschwerdeführer die seit Jahren inne gehaltene Arbeitsstelle bei der … AG bei Eintritt des Gesundheitsschadens hätte wechseln wollen, finden sich aber keine; aus diesem Grund ist die Beschwerdegegnerin bei Ermittlung des hypothetischen Valideneinkommens korrekt vorgegangen.