Zahntechniker eine dauernde Arbeitsunfähigkeit von 50% zur Folge und damit auf das erzielte Einkommen ab 1996 negative Auswirkungen gehabt hat. Tatsache ist, dass die MEDAS Basel dem Beschwerdeführer in seiner angestammten Tätigkeit als Zahntechniker erst seit Ende 1999 eine (teilweise) Arbeitsunfähigkeit attestiert, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die koronare Dreiasterkrankung – natürlich abgesehen von den infarkt- und operationsbedingten Arbeitsunfähigkeiten im Jahre 1996 – keinen negativen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit hat.