Unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung von 1.4% im Jahre 2003 und 0.7% im Jahre 2004 (vgl. Die Volkswirtschaft, Tabelle B 10.2), legte die Beschwerdegegnerin das massgebliche hypothetische Valideneinkommen auf Fr. 36'759.53 fest. Demgegenüber macht der Beschwerdeführer geltend, ein hypothetisches Valideneinkommen von mindestens Fr. 75'000.-- sei auf jeden Fall ausgewiesen. Er habe seit dem 01. Oktober 1990 für die … AG gearbeitet, Verwaltungsrat dieser AG sei sein Vater gewesen. Er habe insbesondere mithelfen sollen, die … AG aufzubauen.