5. In ihrer Vernehmlassung beantragte die IV-Stelle die Abweisung der Beschwerde und hielt an der Verfügung vom 27. Dezember 2004 und dem Einspracheentscheid vom 04. Juli 2005 fest. Das festgesetzte Valideneinkommen von Fr. 36'759.53 (mutmassliches Jahressalär als gesunder Zahntechniker im Vollpensum für das Jahr 2004) sei korrekt ermittelt worden. Diese Annahme decke sich sowohl mit dem ordentlichen IK- Auszug vom 24. November 2004 für die repräsentativen Lohnperioden als Gesunder als auch mit den eingeholten Lohnauskünften der ehemaligen Arbeitgeberin.