Im Weiteren sei ihm eine halbe IV-Rente zuzusprechen, wobei die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen sei, um den Rentenbeginn festzulegen und die Höhe der Rente zu berechnen. In der Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das als massgeblich angenommene Valideneinkommen von Fr. 36'759.53 für das Jahr 2004 viel zu tief angesetzt worden und ein mögliches Einkommen als Gesunder von rund Fr. 75'000.-- auf jeden Fall ausgewiesen sei. Bei einem Valideneinkommen in dieser Höhe könne sich der Beschwerdeführer dem von der Vorinstanz ermittelten Invalideneinkommen von Fr. 31'575.-- anschliessen.