Er sei deshalb beruflich ausreichend eingegliedert. In der Verfügung ging die Vorinstanz von einem Valideneinkommen von Fr. 37'074.-- und einem Invalideneinkommen von Fr. 31'575.-- aus, was einen Invaliditätsgrad von 14,83% ergab. Gegen diese Verfügung erhob der Versicherte wiederum Einsprache, welche mit Entscheid vom 04. Juli 2005 vollumfänglich abgewiesen wurde.