Effizienzsteigerung bei der Organisation, Führung, Leitung und dem Verkauf der weiterhin selbstständig geführten Spezialitäten-Metzgerei offenkundig zu fast 100% finanziell wieder ausgeglichen werden. Fehlt es aber bereits an der Grundvoraussetzung für eine IV-Rente, nämlich dem Nachweis einer Erwerbseinbusse (von mind. 40%), erübrigen sich auch weitere Erörterungen zum aktuellen Gesundheitszustand bzw. zur Einholung weiterer Arztberichte, da sie allein vorab keinen Anspruch auf den Bezug einer IV-Rente nach Art. 16 ATSG und Art. 28 IVG zu begründen vermocht hätten.