16 ATSG nach der Methode des Vergleichs der Einkommen mit und ohne Behinderung (BGE 128 V 30 E. 1). Diese Methode vermag nur dann nicht zu befriedigen, wenn sich die zwei mutmasslichen Einkommen (VA/IE) ziffernmässig nicht genau und zuverlässig bestimmen lassen, was insbesondere bei Selbständigerwerbenden der Fall sein kann. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers trifft es im konkreten Fall aber gerade nicht zu, dass die vorhandenen Einkommens-, Steuer- und Sozialversicherungsauszüge – wie gleich noch gezeigt wird - keine zuverlässige Berechnung der strittigen Einkommen zugelassen hätten.