1. a) Strittig und zu prüfen ist der Anspruch auf eine IV-Rente. Uneins sind sich die Parteien zunächst darin geblieben, welche Berechnungsmethode zur Ermittlung des Invaliditätsgrads anwendbar sei. Sodann sind die Bemessungsgrundlagen und Höhen des mutmasslichen Einkommens ohne Gesundheitsschaden (Valideneinkommen [VA]) und des gesundheitlich noch zumutbaren Einkommens trotz Behinderung (Invalideneinkommen [IE]) kontrovers geblieben, was zu einer enormen Diskrepanz bei den Auffassungen bezüglich des IV-Grads führte.