Zur Ermittlung des IV-Grads sei ferner die falsche Berechnungsmethode angewandt worden, da anstatt der hier massgebenden ausserordentlichen Methode für SE die übliche Methode des Einkommensvergleichs zum Zuge gekommen sei. In Anbetracht der erheblichen Einkommensschwankungen als SE seit 1999 wäre jene Methode indes nicht zulässig gewesen, was schon das absurde Schlussresultat beweise, wonach das VA bedeutend tiefer als das IE gewesen sein sollte. Das VA sei massiv unterschätzt, das IE gewaltig überschätzt worden, weshalb eine Neubeurteilung der Sache unerlässlich sei.