woraus ein Minderverdienst von Fr. 20'370.-- (2004: mutmassliches Valideneinkommen [VA] Fr. 62'796.--; Invalideneinkommen [IE] Fr. 42'426.--) bzw. ein Invaliditätsgrad von 32.44% resultiert hätte, was jedoch noch nicht zum Bezug einer IV-Rente (ab Mindestgrad 40%) berechtigt habe. Eine dagegen erhobene Einsprache wies die Vorinstanz (mit neuem Zahlenmaterial: VA neu Fr. 48'400.--; IE Fr. 57'298.--) mit Entscheid vom 06.07.2005 ab.