2. Verlagerung und Überzahl von Zähnen und Zahnkeimen mit Krankheitswert [z.B. Abszess, Zyste]); oder Erkrankungen des Zahnhalteapparates (b); oder Erkrankungen des Kieferknochens und Weichteile (c); oder Erkrankungen des Kiefergelenks und Bewegungsapparates (d); oder Erkrankungen der Kieferhöhle (e) oder Abnormitäten bei der Gebiss- und Kieferstellung (f). Der Aufzählung in Art. 17 KLV kommt zweifelsfrei eine Abgrenzungsfunktion zu.