und … erstellten Korrespondenzen und Berichte bei, so lässt sich diese Frage einzig dahingehend beantworten, dass die beiden Ärzte den Grad der Arbeitsfähigkeit des Versicherten im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt haben, wobei sie sowohl die körperlichen als auch die psychischen Beschwerden berücksichtigt haben. Dass von einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit auszugehen ist, lässt sich jedoch auch dem Bericht der Höhenklinik Davos entnehmen, in welcher der Beschwerdeführer zur interdisziplinären Rehabilitation vom 8. November 2004 bis 3. Dezember 2004 hospitalisiert