Diese Beurteilungen dienen zur Klärung, welche Arbeitsleistungen der invaliden Person überhaupt noch zugemutet werden können. Gestützt auf diese Erkenntnisse kann sodann das hypothetische Invalideneinkommen berechnet werden (Peter Omlin, Die Invalidität in der obligatorischen Unfallversicherung, Fribourg 1995, S. 201; SVR 2002, IV Nr. 19).