Somit ergebe sich ein hypothetisches Invalideneinkommen von Fr. 26‘194.85 und ein IV-Grad von 48.52%. Der bei der … erzielte monatliche Verdienst von Fr. 1‘950.25 könne nicht als Invalideneinkommen herangezogen werden, weil der Versicherte dort seine Restarbeitsfähigkeit nicht voll ausschöpfe und auch nicht von einem stabilen Arbeitsverhältnis gesprochen werden könne. Deshalb sei zu Recht nicht auf den tatsächlich erzielten Lohn, sondern auf das hypothetische Einkommen gemäss LSE abgestellt worden.